Allgemeine Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BarMalGas GmbH
[Stand: 28.08.2023]
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Abwehrklausel
1.1. Die Lieferungen und Leistungen der BarMalGas GmbH einschließlich Beratungsleistungen sowie daraus resultierende Folgeaufträge bei laufenden Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Bedingungen. Anderslautende oder von den Allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der BarMalGas GmbH (nachfolgend „AGB“) abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie mit den Bedingungen der BarMalGas GmbH übereinstimmen oder die BarMalGas GmbH ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Die AGB der BarMalGas GmbH gelten auch dann, wenn die BarMalGas GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme der von der BarMalGas GmbH gelieferten Ware gelten die Bedingungen der BarMalGas GmbH als anerkannt.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Vertragsgestaltungen der BarMalGas GmbH:
• Miet- und Liefervertrag (Anmietung sowie Befüllung des Miettanks)
• Liefervertrag (Befüllung eines Tanks)
• einmalige Flüssiggaslieferung
• Liefer- und Wartungsvertrag (Befüllung und Wartung eines Tanks)
• Kaufvertrag (Kauf eines Tanks)
• Kauf- und Liefervertrag (Kauf und Befüllung des Kauftanks)
• Kauf- und Wartungsvertrag (Kauf und Wartung des Kauftanks)
• Kauf, Liefer- und Wartungsvertrag (Kauf, Befüllung und Wartung des Kauftanks)
• Wartungsvertrag (Wartung eines Tanks)
• Gasversorgungseinrichtungsvertrag samt Gasmengenzählers und Lieferung von Flüssiggas
1.2. Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Sofern erforderlich, erfolgt eine Klarstellung, ob eine entsprechende Klausel nur gegenüber einer bestimmten Kundengruppe, insbesondere unter Beachtung der Verbraucherschutzes, anwendbar ist.
1.3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gelten diese Bedingungen auch für künftige Verträge mit demselben Kunden. Hierzu bedarf es weder einer nochmaligen gesonderten Vorlage noch eines ausdrücklichen Hinweises. Sollen anderslautende Bestimmungen an die Stelle dieser treten, müssen sie von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so bezieht sich das Schriftformerfordernis in den folgenden Bedingungen ausschließlich auf vertragliche Abreden, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder deren Bestätigung. Für jegliche Anzeigen und Erklärungen des Verbrauchers ist die Textform ausreichend.
2. Angebote/Angebotsunterlagen
2.1. Die Angebote der BarMalGas GmbH in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. sind freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Ebenso unverbindlich sind Kostenvoranschläge Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen stellen lediglich Kostenschätzungen dar. Bei der Lieferung von Gas oder der Lieferung und Montage eines Miettanks, kann es zu unterwarteten Mehraufwendungen kommen. Diese stellt die BarMalGas GmbH nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden, dem Kunden in Rechnung. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise vorbehaltlich der Regelung Ziffer 3.2. dieser Vertragsbedingungen.
2.2. Die Bestellung des Kunden ist als Angebot anzusehen. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der BarMalGas GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns, die Lieferung oder die Montage durch die BarMalGas GmbH zustande.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
2.4. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.5. An den von uns erarbeiteten urheberrechtsfähigen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen an den Kunden – gleich aus welchem Anlass – ausgehändigt wurden. Sie sind auf Verlangen zurückzugewähren. Sie dürfen Dritten – ohne unsere schriftliche Zustimmung – nicht zugängig gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind nicht erlaubt.
2.6. Abweichungen von den in Prospekten, Katalogen, Preislisten und in anderen zum Angebot gehörenden Unterlagen gemachten Angaben bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese technisch bedingt sind und die Funktion der angebotenen Ware und/oder Leistung nicht nachhaltig beeinträchtigen, es sei denn, die Angaben werden ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet.
2.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die BarMalGas GmbH die Bonität des Kunden über die Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram AG oder eine andere vergleichbare Wirtschaftsauskunftei überprüft.
2.8. Die BarMalGas GmbH ist berechtigt vor Angebotsannahme die Erbringung des Nachweises des Kunden (insbesondere den Kaufvertrag) zu verlangen, dass der durch zu befüllende Flüssiggasbehälter in seinem Eigentum steht und die innere und äußere Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt und bestanden wurde und auch sonst sämtliche gesetzlichen Anforderungen an seine Aufstellung und Betrieb erfüllt sind.
Haben die mit der Befüllung beauftragten Personen unmittelbar vor Durchführung des Befüllvorgangs den begründeten Verdacht, dass der Flüssiggasbehälter nicht im Eigentum des Kunden steht (bspw. durch ein Logo eines anderen Flüssiggas-Anbieters am Behälter) oder die Anforderungen an seine Aufstellung und den Betrieb nicht erfüllt sind, wird die Befüllung nicht vorgenommen und die mit der Durchführung der Befüllung beauftragten Personen sind berechtigt einen weiteren Nachweis zu verlangen. Kann der Kunde die geforderten Nachweise nicht erbringen, so ist er verpflichtet die entstandenen Kosten der Fehlfahrt zu ersetzen. Diesbezüglich wird auf Ziffer 6.11 der vorliegenden AGB verwiesen.
2.9. Sollte sich nach durchgeführter Befüllung herausstellen, dass der befüllte Tank nicht im Eigentum des Kunden stand, so wird auf Ziffer 18.1. und 18.2. der vorliegenden AGB verwiesen
3. Preise
3.1. Die Preise der BarMalGas GmbH gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Die BarMalGas GmbH möchte dem Kunden einen stabilen Preis für ihre Produkte anbieten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Flüssiggaspreis und Gaspreis marktüblichen Preisschwankungen unterliegt, sodass der Preis entsprechend der aktuellen Preislage gesenkt oder erhöht wird. Eine Preissteigerung zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, zwischen Vertragsschluss und Lieferung liegen 60 Tage. Die Preisanpassung bei längerfristigen Belieferungsverträgen zielt nicht auf die Erzielung eines höheren Gewinns der BarMalGas GmbH ab, sondern allein zur Aufrechterhaltung des Äquivalenzinteresses. Maßgeblich für die Preisänderungen – Erhöhungen und Senkungen – sind allein externe, marktbezogene Faktoren, die von der BarMalGas GmbH nicht beeinflussbar sind. Zur Wahrung der Preistransparenz, kann der Kunde bei der BarMalGas GmbH bzw. seinem Ansprechpartner jederzeit den tagesaktuellen Preis erfragen oder auf der Homepage www.barmalgas.de einsehen.
3.3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegenüber einem Unternehmer – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird dem Unternehmer in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen.
3.4. Gewährte Sonderkonditionen beziehen sich jeweils nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
4. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und der Auftragsbestätigung der BarMalGas GmbH nichts Gegenteiliges ergibt, sind Rechnungen ohne Abzug inklusive Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung innerhalb des sich auf der Rechnung befindendes Zahlungszieles zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Im Übrigen gelten hinsichtlich des Zahlungsverzuges die gesetzlichen Regelungen.
4.2. Alle Zahlungen sind in Euro in bar oder mit spesenfreier Überweisung zu erbringen. Der Kunde ist zu einem Skontoabzug nicht berechtigt.
4.3. Unbeschadet sonstiger Rechte ist die BarMalGas GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, bereits bestellte Lieferungen oder erteilte Aufträge bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche zurückzuhalten.
4.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Ansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BarMalGas GmbH schriftlich anerkannt sind. Der Kunde ist zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BarMalGas GmbH schriftlich anerkannt sind.
4.5. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, durch die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen der BarMalGas GmbH die Zahlungsansprüche der BarMalGas GmbH gefährdet sind, ist die BarMalGas GmbH berechtigt, weitere Leistungen nur Zug um Zug gegen Zahlung oder Sicherheit zu erbringen. Wird dem Verlangen der BarMalGas GmbH nicht entsprochen, ist die BarMalGas GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Nachweis der Kreditwürdigkeit maßgebenden Umstände gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. Weitere gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
4.6. Die BarMalGas GmbH ist berechtigt, bei Kunden – insbesondere Neukunden – Vorauszahlungen zu verlangen bevor die BarMalGas GmbH mit der vertraglichen Warenlieferung und/oder zugesicherten Dienstleistung beginnt.
4.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungszusendung bei Angabe einer E-Mail-Adresse auf elektronischem Wege erfolgt.
4.8. Der monatliche Mietzins für den Miettank und/oder die monatliche Wartungspauschale werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, 1 Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und beim Vorliegen eines Lastschriftmandats vom Konto des Kunden abgebucht. Beläuft sich die Vertragslaufzeit auf unter 1 Jahr, so sind die Miet- und/oder Wartungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit bei Vertragsbeginn im Voraus zu entrichten.
4.9. Bei einem Gasversorgungseinrichtungsvertrag samt Gasmengenzähler und Lieferung von Flüssiggas zahlt der Kunde an die BarMalGas GmbH auf den Grundpreis und Verbrauchspreis monatlich einen vertraglich vereinbarten Betrag als Abschlagszahlung. Zum Ende eines jeden Vertragsjahres erfolgt eine Jahresendabrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs. Zum Ende jedes von der BarMalGas GmbH festgelegten Abrechnungszeitraums, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von der BarMalGas GmbH eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, sind die Abschläge jeweils zum 1. eines Monats fällig.
4.10. Bei einer Rücklastschrift berechnet die BarMalGas GmbH dem Kunden eine Pauschale von EUR 15,00. Diese Pauschale deckt die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rücklastschrift, die zwischen EUR 10,50 und EUR 12,67 (Stand: September 2017) liegen und von dem jeweiligen Bankinstitut variieren, und die Kosten für die Briefmarke für das Mahnschreiben samt des Papiers und Umschlags ab.
5. Lieferung und Montage von Anlagen (Miettank/Gasversorgungseinrichtung)
5.1. Die BarMalGas GmbH übernimmt bei Auftragserteilung auch die Montage des Miettanks und/oder Gasversorgungseinrichtung. Die entstandenen Anschlusskosten für die Montage und Anlieferung sowie deren Überwachung sind einmalig vom Kunden zu tragen und den Vertragsunterlagen konkret zu entnehmen. Für die Gewährleistung und Haftung der BarMalGas GmbH gilt entsprechend das unter den Punkten 14. und 16. geregelte.
5.2. Sofern für die Durchführung der Montage durch die BarMalGas GmbH Vorarbeiten des Kunden notwendig sind, sind diese rechtzeitig vorzunehmen, dass mit der Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, ist die BarMalGas GmbH berechtigt, den Montagebeginn bzw. -termin ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei bereits aufgelaufene Kosten von dem Kunden zu tragen sind und verrechnet werden.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Teile, Gerüste und Anlage vor Nässe, Staub und Schmutz sowie sonstiger widriger Einflüsse zu schützen und sorgfältig zu lagern.
5.4. Eine Haftung durch die BarMalGas GmbH für die auf der Baustelle eintretenden Beschädigungen am Werk bzw. am gelieferten Material durch z.B. Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser, chemische Einflüsse und/oder Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen. Die BarMalGas GmbH haftet ferner nicht für die Richtigkeit der Konstruktion bei einer Anfertigung sowie Montage auf Grundlage von Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle etc.). Hierbei ist nur die Ausführung nach den Angaben des Kunden durch die BarMalGas GmbH geschuldet. Eine Warn-, Hinweis- und/oder Aufklärungspflicht der BarMalGas GmbH wird, sofern die unrichtigen Anweisungen des Kunden oder die Untauglichkeit der Konstruktion des Kunden für die BarMalGas GmbH nicht offenkundig sind, ausdrücklich ausgeschlossen. Die BarMalGas GmbH ist zudem nicht verpflichtet, die
ihr übergebenen Unterlagen auf Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Verletzung solcher Rechte Dritter die BarMalGas GmbH von jeglicher Haftung freizustellen.
5.5. Die BarMalGas GmbH ist berechtigt, die für den Kunden erzeugten Produkte zu Werbezwecken abzubilden und –z.B. als Muster – anderweitig zu präsentieren. Die Gestaltung der Präsentation unterfällt dem alleinigen Ermessen der BarMalGas GmbH.
5.6. Nach erfolgter Lieferung und/oder Montage – auch bei einer Teillieferung/-montage, ist der Kunde nach Fertigungsstellungsanzeige verpflichtet, die Anlage (Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung) unverzüglich abzunehmen und das Abnahmeprotokoll ggf. unter genauer Abnahme von Einwendungen zu unterzeichnen. Der (Teil-)Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage (Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung) nicht innerhalb einer ihm von der BarMalGas GmbH bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist oder in Gebrauch nimmt.
6. Lieferung von Flüssiggas
6.1. Die BarMalGas GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit Autogas nach DIN 589 und Propangas nach DIN 51622 zu beliefern. Die Lieferung an den Kunden erfolgt gemäß den vertraglichen Bestimmungen, jedoch frühestens 3 Werktage nach Eingang der Bestellung des Kunden. Lieferzeitangaben sind bis zur Ihrer Bestätigung stets annährend und unverbindlich. Bei Bestellungen im Rahmen von Sonderpreisaktionen können sich die Lieferzeiten auf bis zu 6 Wochen verzögern. Der Kunde ist im Rahmen eines Lieferungsvertrages für Flüssiggas (Heizgas) zur regelmäßigen Überprüfung des Füllstandes des Flüssiggasbehälters verpflichtet. Fällt der Füllstand unter 25 %, ist der Kunde zur unverzüglichen Anzeige gegenüber der BarMalGas GmbH verpflichtet, dass eine Befüllung erfolgen soll, andernfalls kann keine rechtzeitige Lieferung durch die BarMalGas GmbH gewährleistet werden.
6.2. Das gelieferte Flüssiggas (Heizgas) ist steuerbegünstigt und darf ausschließlich zum Heizen, Gewinnung von Licht, zum Antrieb von ortsfestigen Gasturbinen oder Verbrennungsmotoren sowie zur Erzeugung von Strom und Wärme benutzt werden.
6.3. Die Befüllung durch die BarMalGas GmbH erfolgt nur dann, wenn sich der Flüssiggasbehälter in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Andernfalls ist die BarMalGas GmbH zur Befüllung des Tanks bzw. Miettanks nicht verpflichtet.
6.4 Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass Bestellungen nach Datum des Eingangs gereiht werden. Die Lieferung erfolgt mit Straßentankwagen und in einem von der BarMalGas GmbH festgelegten Turnus. Der Zeitpunkt der Lieferung kann somit grundsätzlich nicht vom Kunden vorgegeben werden.
6.5. Die Lieferung von Flüssiggas erfolgt innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten an Werktagen. Die Liefermenge hat der maximalen Füllmenge von 85 % des geometrischen Volumens des jeweiligen Behälters zu entsprechen. Die Mindestabnahmemenge beträgt grundsätzlich pro Kunde 1.500 Liter. Bei einer Abnahme unter 1.500 Liter bzw. bei einer Teilbefüllung von unter 85 % des geometritschen Volumens des Behälters kann die BarMalGas GmbH dem Kunden für die Lieferung zusätzlich zu dem zu entrichteten Preis einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 83,30 EUR/brutto berechnen.
6.6. Die BarMalGas GmbH behält sich vor, geringere Mengen (max. 30 % Abweichung von der bestellten Menge) zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Die Bedarfserhebung hinsichtlich der Liefermenge an Flüssiggas übermittelt der Kunde. Die BarMalGas GmbH übernimmt keine Haftung aus dem Umstand, wenn der Tank leer wird, es sei denn, der Kunde hat bei einem Behälterstand von 25 % die BarMalGas GmbH hiervon in Kenntnis gesetzt. Ist eine Notbefüllung erforderlich und/oder bei einer Wunschlieferung innerhalb von 1 bis 3 Tagen, kann dem Kunden ein Aufschlag, sofern nichts Abweichendes im Vertrag vereinbart wurde, wie folgt berechnet werden:
a) bei einer Abnahmemenge bis 1.500 Liter – 150,00 EUR/brutto;
b) bei einer Abnahmemenge bis 2.500 Liter – 120,00 EUR/brutto;
c) bei einer Abnahmemenge bis 3.500 Liter – 100,00 EUR/brutto;
d) bei einer Abnahmemenge ab 3.501 Liter – 80,00 EUR/brutto.
6.7. Der Kunde stellt die ungehinderte Zufahrt für Tankwagen (LKW mit max. 40 t) zum Befüllungs- bzw. Lieferort sicher.
6.8. Der Kunde gestattet der BarMalGas GmbH sowie ihren Erfüllungsgehilfen unwiderruflich, die Liegenschaft, auf der sich die Versorgungsanlage befindet, nach vorheriger Ankündigung betreten zu dürfen. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die für die Befüllung notwendige Betretung und Befahrung von fremden Grundstücken vom Liegenschaftseigentümer gestattet ist und stellt die BarMalGas GmbH im Falle von Besitzstörungsklagen von jeglicher Haftung frei. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich über von der BarMalGas GmbH sowie ihren Erfüllungsgehilfen als geeignet gehaltene Zufahrtswege. Kann die Lieferung von Flüssiggas aus Gründen, die von der BarMalGas GmbH nicht zu vertreten sind (sich auf den Zufahrtswegen befindliche Hindernisse) nicht erfolgen, werden dem Kunden die Kosten des entstandenen Aufwandes (z.B. Kosten bei einer Fehlfahrt) in Rechnung gestellt.
6.9. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die BarMalGas GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbot, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Schlechtwetter und sonstige Umstände gleich, die die BarMalGas GmbH nicht zu vertreten hat. Hierbei ist unerheblich, ob sie bei BarMalGas GmbH, einem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten.
6.10. Gerät die BarMalGas GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so haftet sie nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ein solches Verschulden der Erfüllungsgehilfen der BarMalGas GmbH ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung der BarMalGas GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.11. Bei einer Fehlfahrt wird dem Kunden eine Kilometerpauschale berechnet. Sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Kilometerpauschale 80,00 EUR/brutto.
7. Bedingungen bei einem Miettank, einer Gasversorgungseinrichtung und/oder Liefervertrag
7.1. Während der Vertragslaufzeit über einen Miettank und/oder Liefervertrag der BarMalGas GmbH ist der Kunde verpflichtet, das Flüssiggas ausschließlich von der BarMalGas GmbH zu beziehen.
7.2. Sofern vereinbart, hat der Kunde bei einem Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung die Kosten für Anlieferung, Montage sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kosten für den Abbau des Miettanks zu tragen. Die genauen Rücktransportkosten sind dem Vertragstext zu entnehmen und entsprechen grundsätzlich den dreifachen Aufstellungskosten.
7.3. Der im Eigentum der BarMalGas GmbH stehende Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung ist/sind kein/e wesentlicher/-n Bestandteil/e des Grundstücks unabhängig von der erd-, mauer-, niet- oder nagelfesten Verbindung und unabhängig von der oberirdischen, halboberirdischen oder unterirdischen Lagerung bzw. Bauart des Behälters. Der Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung ist im alleinigen und uneingeschränkten Eigentum der BarMalGas GmbH. Das Eigentum an den Grundstück erstreckt sich damit nicht auf das Eigentum an dem Miettank und/oder der Gasversorgungseinrichtung im Sinne der §§ 946 ff. BGB. Der BarMalGas GmbH ist nach vorheriger Ankündigung zu der Anlage (Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung) Zugang zu gewähren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erwerb des Miettanks.
7.4. Die BarMalGas GmbH ist verpflichtet, je nach Bedarf oder Kundenwunsch, dem Kunden einen Lagerbehälter in ober- , unter- oder halboberirdischer Bauart mit einem Volumen bzw. Nenn-Füllgewicht von 1.600 Liter/0,8 Tonnen, 2.700 Liter/1,2 Tonnen, 4.850 Liter/2,1 Tonnen oder 6.400 Liter/2,9 Tonnen zur Verfügung zu stellen.
7.5. Der Miettank und/oder der Gasversorgungseinrichtung wird dem Kunden je nach Größe und Bauart gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt, welches vertraglich konkret vereinbart ist. Übernimmt der Kunde die Kosten der Gasversorgungseinrichtung, erlangt er mit vollständiger Zahlung Eigentum ausschließlich an der Gasversorgungseinrichtung (nicht am Miettank) andernfalls verbleibt die Gasversorgungseinrichtung im Eigentum der BarMalGas GmbH.
7.6. Der Mietzins umfasst alle anfallenden Wartungs- und Überprüfungsarbeiten (s. Punkt 8 der AGB), d.h. Kosten der ersten Betriebsprüfung, die äußeren Besichtigungen sowie die Hauptüberprüfungen durch eine Kesselprüfstelle. Der Miettank wird von der BarMalGas GmbH gemäß den gesetzlichen Fristen gewartet und geprüft. Die Kosten für die Miete und Wartung sind grundsätzlich separat aufgelistet und im Vertrag benannt. Die monatlichen Miet- und Wartungskosten sind ein Jahr im Voraus, zunächst bei Vertragsbeginn, zu entrichten. Beläuft sich die Vertragslaufzeit auf unter einem Jahr, so sind die Miet- und Wartungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit bei Vertragsbeginn im Voraus vom Kunden zu tragen.
7.7. Der Kunde ist gegenüber der BarMalGas GmbH verpflichtet, eine bevorstehende Veräußerung oder Zwangsversteigerung der Liegenschaft, auf der sich der im Eigentum der BarMalGas GmbH stehende Tank und/oder Gasversorgungseinrichtung befindet in Textform anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Erwerber ausdrücklich in Kenntnis zu setzen, dass die Versorgungsanlage Eigentum der BarMalGas GmbH ist und somit nicht als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks mitveräußert wird. Der Kunde ist im Fall einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung berechtigt, den bestehenden Gasbezugsvertrag fristgerecht zu kündigen. Die Übernahme des bestehenden Gasbezugsvertrages von dem Erwerber der Liegenschaft bedarf der Genehmigung der BarMalGas GmbH.
7.8. Der Kunde verpflichtet sich, der BarMalGas GmbH sowie ihren Erfüllungsgehilfen zu den gesetzlichen Arbeitszeiten unentgeltlich und nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu der Flüssiggasanlage zu gewähren, sofern dies zur Wartung technischer Einrichtungen, Wahrung von vertraglichen Rechten und Pflichten, bei Zahlungsverzug des Kunden und/oder bei Weigerung des Einbaus eines Zählers durch den Kunden zur Einstellung der Versorgung oder bei Erforderlichkeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses notwendig sein sollte.
8. Wartung
8.1. Steht die Flüssiggasanlage (Tank und/oder der Gasversorgungseinrichtung) im Eigentum des Kunden, so hat der Kunde auf eigene Kosten und in Eigenverantwortung die Wartungen und Überprüfungen der Flüssiggasanlage nach dem Stand der Technik und nach den gesetzlichen Vorschriften zu veranlassen, sofern kein Wartungsvertrag mit der BarMalGas GmbH abgeschlossen wurde. Hat der Kunde die Gasversorgungseinrichtung in Eigenleistung erbracht z.B. durch Beauftragung des Heizungsmonteurs, so ist er für den technischen Zustand sowie für die anfallenden Prüfungen verantwortlich. Der Kunde kann die BarMalGas GmbH kostenpflichtig mit der Überprüfung der ganzen Anlage (d.h. Behälterprüfung und/oder Rohrleitungsprüfung) beauftragen. Die genauen Kosten werden ihm vor Beauftragung mitgeteilt.
8.2. Bei einem Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung, die im Eigentum der BarMalGas GmbH steht, sowie bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit der BarMalGas GmbH wird der Behälter und/oder Gasversorgungseinrichtung von der BarMalGas GmbH wie folgt geprüft und gewartet:
a) Alle bei Vertragsschluss durch gesetzliche Vorschriften vornehmenden Revisionsarbeiten, werden durch hierzu befugte Mitarbeiter vorgenommen, insbesondere:
• organische Überprüfung der gesamten Tankanlage (Tankarmaturen, sonstige Tankausrüstungen – ausgenommen hiervon sind die Behälterregler sowie Rohrleitungen, die keine Tankarmaturen darstellen und deshalb nicht von der Wartung umfasst sind);
• Dichtheitskontrolle der Tankarmaturen;
• Schutzstrommessung der Anode;
• Schallemissions- oder Wasserdruckprobe;
• Funktionsüberprüfung der Tankregelkombination;
• Eintragung der ordnungsgemäß geführten Revisionen in die Druckbehälterbescheinigung.
b) Der Kunde verpflichtet sich, der BarMalGas GmbH sowie ihren Erfüllungsgehilfen zu den gesetzlichen Arbeitszeiten unentgeltlich und nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu der Flüssiggasanlage zu gewähren, sofern dies zur Wartung technischer Einrichtungen, Wahrung von vertraglichen Rechten und Pflichten, bei Zahlungsverzug des Kunden zur Einstellung der Versorgung oder bei Erforderlichkeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses notwendig sein sollte.
c) Die Wartung umfasst keine Mängelbeseitigung. Handelt es sich bei dem Behälter um einen Miettank, übernimmt die BarMalGas GmbH die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Mangel nicht auf eine unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen ist oder der Kunde den Mangel zu vertreten hat. Ist dies der Fall, ist der Kunde zur Zahlung der entsprechenden Mängelbeseitigungskosten an die BarMalGas GmbH verpflichtet.
9. Fremdbefüllung eines Miettankes und/oder Gasversorgungseinrichtung
9.1. Während der Vertragslaufzeit über einen Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung der BarMalGas GmbH ist der Kunde verpflichtet, das Flüssiggas ausschließlich von der BarMalGas GmbH zu beziehen und unterlässt demnach die Lieferung sowie Befüllung des im Eigentum der BarMalGas GmbH stehenden Behälters durch Dritte.
9.2. Lässt der Kunde den im Eigentum der BarMalGas GmbH stehenden Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung durch ein Fremdunternehmen befüllen, ist die BarMalGas GmbH berechtigt, den bestehenden Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
9.3. Die Fremdbefüllung stellt eine Eigentumsverletzung dar. Der Kunde ist der BarMalGas GmbH zur Auskunft verpflichtet, durch wen (Nennung des Unternehmens), wann, in welcher Menge und zu welchem Preis eine Fremdbefüllung stattgefunden hat.
9.4. Bei einer Fremdbefüllung ist die BarMalGas GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe einer durchschnittlichen Befüllungsmenge von Flüssiggas der letzten 12 Monate aufzuerlegen und in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der BarMalGas GmbH ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als der in Rechnung gestellte Betrag entstanden ist.
9.5. Ist der BarMalGas GmbH darüber hinaus ein Schaden entstanden, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
9.6. Die zweckentfremdete Verwendung des Tanks ist unzulässig. Für jede zweckentfremdete Verwendung – insbesondere die Befüllung mit Flüssiggas durch einen anderen Lieferanten als die BarMalGas GmbH oder von ihr Beauftragten – gilt eine Vertragsstrafe von € 1.000,- EUR/brutto als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
10. Mindestvertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Mindestvertragslaufzeit ist dem Vertrag zu entnehmen und beträgt maximal zwei Jahre. Als Vertragsbeginn gilt der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien, sofern nicht im Vertrag ein abweichendes, konkretes Datum bestimmt ist.
10.2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Erklärung bei dem Empfänger erforderlich.
10.3. Die BarMalGas GmbH ist berechtigt, den bestehenden Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Gründe, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind unter anderem:
• Leistungserbringung der BarMalGas GmbH bei einem gleichzeitigen Zahlungsverzug des Kunden von 4 Wochen trotz 14-tätiger Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung;
• Fremdbefüllung des im Eigentum der BarMalGas GmbH stehenden Miettanks und/oder Gasversorgungseinrichtung ohne Zustimmung der BarMalGas GmbH;
• Veräußerung oder Zwangsversteigerung der Liegenschaft des Kunden;• Nichtbeachtung von behördlichen Auflagen und/oder gesetzlichen Bestimmungen durch den Kunden, die zu einer Gefährdung von Leib, Leben oder Gesundheit von Personen und/oder Tieren führen können sowie bei Eigentumsverletzungen;
• Bestellung unter 1000 Liter Flüssiggas pro Jahr;
• über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
10.4. Der Kunde ist berechtigt, den bestehenden Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
• über das Vermögen der BarMalGas GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder
• die BarMalGas GmbH trotz Nachfristsetzung des Kunden sich schuldhaft in Verzug befindet.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Verzug und/oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.
11. Rückgabe des Miettankes und/oder Gasversorgungseinrichtung bei Vertragsbeendigung
11.1. Bei einer Vertragsbeendigung ist der Kunde zur Rückgabe des Miettankes und/oder Gasversorgungseinrichtung mit sämtlichem Zubehör im vertragsgemäßen Zustand innerhalb einer Frist von 15 Werktagen verpflichtet. Zur Demontage des Miettanks und Absaugung der Restmenge ist allein die BarMalGas GmbH berechtigt. Die Demontage und Absagung durch den Kunden bzw. einen Dritten stellt eine Eigentumsbeeinträchtigung dar. Der Kunde ist der BarMalGas GmbH zur Auskunft verpflichtet, wer die Demontage und/oder Absaugung vorgenommen hat. Die BarMalGas GmbH behält sich jegliche Ansprüche gegen den Kunden und/oder Dritten vor. Die Wiederherstellung der Grundstücksfläche obliegt allein dem Kunden.
11.2. Bei der Abholung des Miettankes/ und/oder Gasversorgungseinrichtung durch die BarMalGas GmbH werden dem Kunden die Kosten des Rücktransportes separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Abschlussprüfung, Demontage und den Rücktransport betragen grundsätzlich das Dreifache der Anschlusskosten.
11.3. Enthält der Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung bei Abholung durch die BarMalGas GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen Restmengen an Gas, werden diese abgesaugt. Für die Tankabsaugung wird dem Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt unter gleichzeitiger Gutschrift des abgesaugten Flüssiggases ab einer Restmenge über 30 % des geometrischen Volumens des Behälters zu dem auf der Homepage der BarMalGas GmbH veröffentlichten Preis abzüglich EUR 0,18 brutto pro Liter. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, werden folgende Pauschalen berechnet:
a) Restmenge bis 30 % des geometrischen Volumens des Behälters 100,00EUR/brutto;
b) Restmenge bis 50 % des geometrischen Volumens des Behälters 120,00EUR/brutto;
c) Restmenge bis 85 % des geometrischen Volumens des Behälters 150,00EUR/brutto.
11.4. Die Demontage, der Ausbau sowie Rücktransport des Miettankes und/oder der Gasversorgungseinrichtung kann nur von der BarMalGas GmbH oder ihrem Kooperationspartner vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung so zur Abholung bereitzustellen, dass eine Zufahrt mit einem Kran-LKW auf 7 Meter möglich ist. Die Rückzahlung der Anschlussgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11.5. Der Kunde hat Wertersatz zu leisten, soweit der empfangene Miettank und/oder die Gasversorgungseinrichtung sich verschlechtert oder untergegangen ist. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt außer Betracht.
12. Restinhalte
12.1. Die Restinhalte zurückgenommener Behälter werden durch die BarMalGas GmbH nicht vergütet und gehen entgeltlos in das Eigentum der BarMalGas GmbH über.
12.2. Hiervon sind Restinhalte eines Miettanks bei der Tankrückstellung ausgenommen (vgl. 11.3.).
13. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung, insbesondere die Gefahr einer Beeinträchtigung der Oberflächenqualität durch längere Lagerung der Waren im Freien geht auf den Kunden über, auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die BarMalGas GmbH noch andere Leistungen, z.B. Auslieferung oder Aufstellung übernommen haben, sobald die BarMalGas GmbH ihre Lieferbereitschaft angezeigt hat und der Kunde die von ihm erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vornimmt.
14. Gewährleistung
14.1. Bei Handelsgeschäften setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
14.2. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.3. Die Nutzung des Miettanks und/oder Gasversorgungseinrichtung unterliegt im Übrigen den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über die Vermietung von Sachen (§§ 535 ff. BGB). Reparaturen, die die durch die unsachgemäße Nutzung der Mietsache erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Die BarMalGas GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor. Bei Unternehmern gilt dies auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die BarMalGas GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Einstellung einzelner Forderungen in laufende Rechnungen oder Saldobeziehungen und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt der BarMalGas GmbH gegenüber dem Unternehmer nicht auf. Verhält sich der Unternehmer vertragswidrig, ist die BarMalGas GmbH berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden und hat der Kunde keinen entsprechenden Wartungsvertrag mit der BarMalGas GmbH abgeschlossen, hat er diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist oder es sich bei der gelieferten Ware um einen Gegenstand handelt, die der Kunde von der BarMalGas GmbH gemietet hat, hat der Kunde die BarMalGas GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Die Ware darf ohne Zustimmung der BarMalGas GmbH weder verpfändet noch anderweitig übertragen werden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der BarMalGas GmbH die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der BarMalGas GmbH entstandenen Ausfall.
15.3. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt der Kunde schon jetzt an die BarMalGas GmbH die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit der BarMalGas GmbH vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der BarMalGas GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die BarMalGas GmbH wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.
15.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für die BarMalGas GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Sache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Sache mit anderen, der BarMalGas GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die BarMalGas GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Sache durch die BarMalGas GmbH zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der BarMalGas GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der BarMalGas GmbH gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die BarMalGas GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die BarMalGas GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
15.5. Bei einem Miettank und/oder Gasversorgungseinrichtung gemäß Ziffer 7.3. dieser Bedingungen handelt es sich um keine Vorbehaltsware und keinen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks unabhängig der erd-, mauer-, niet- oder nagelfesten Verbindung und unabhängig von der oberirdischen, halboberirdischen oder unterirdischen Lagerung bzw. Bauart des Behälters. Das Eigentum an den Grundstück erstreckt sich damit nicht auf das Eigentum an dem Miettank und/oder der Gasversorgungseinrichtung im Sinne der §§ 946 ff. BGB, welcher im alleinigen und eingeschränkten Eigentum der BarMalGas GmbH steht.
16. Haftung
16.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienung- und Sicherheitshinweise für Flüssiggas zu beachten.
16.2. Der Kunde sichert zu, mit Flüssiggas nur Anlagen und Geräte zu versorgen und zu betreiben, die gemäß der entsprechenden Vorschriften geprüft und als geeignet beurteilt worden sind. Die BarMalGas GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabung des Flüssiggases durch den Kunden und/oder Dritten entstehen.
16.3. Die Haftung für Vermögensschäden wie Betriebsunterbrechungen, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangener Gewinn, auch wenn im Zeitpunkt der Schädigung für den Kunden eine konkrete Erwerbschance gegeben war, ist ausgeschlossen.
16.4. Die BarMalGas GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der BarMalGas GmbH, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der BarMalGas GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet die BarMalGas GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn sie eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
16.5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 16.4. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
16.6. Schaden- und Aufwandsersatzansprüche gegen die BarMalGas GmbH verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
16.7. Jeglicher Haftungsausschluss der BarMalGas GmbH gilt gleichermaßen für ihre Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
17. Leistung durch Dritte
Die BarMalGas GmbH ist berechtigt, sich zu Erbringung ihrer Leistungen und/oder Wahrung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen.
18. Freistellung/ Ansprüche Dritter
18.1. Der Kunde hat die BarMalGas GmbH von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die aus einer Lieferverpflichtung des Kunden mit einem andren Unternehmen resultieren.
18.2. Der Kunde hat der BarMalGas GmbH insbesondere den Schaden wie Rechtsanwaltskosten, Vertragesstrafen usw. zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die BarMalGas GmbH entgegen anderslautender Angaben und Zusicherungen des Kunden eine unberechtigte Fremdbefüllung eines im Eigentum eines Dritten stehenden Behälters durchgeführt hat. Die BarMalGas GmbH wird dem Kunden die entsprechenden Nachweise vorlegen.
19. Rechtsnachfolge/ Eröffnung der Insolvenz
19.1. Dieser Vertrag gilt auch für die Rechtsnachfolger beider Parteien. Im Fall des Todes einer Partei gilt die erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB, wonach der/die Erbe/n die Verpflichtungen aus diesem Vertrag übernehmen.
19.2. Der Tod des Kunden berechtigt den der/die Erbe/n nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Erben sind verpflichtet, der BarMalGas GmbH unverzüglich den Erbschein vorzulegen.
19.3. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein/e gewillkürte/r oder gesetzliche/r Erbe/n des Kunden vorhanden, so endet automatisch das Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist die BarMalGas GmbH als Eigentümerin des Miettanks und/oder Gasversorgungseinrichtung, die Anlage samt Miettank abzubauen und abzuholen sowie die Restmenge abzupumpen.
19.4. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahrens eröffnet, ist die BarMalGas GmbH gemäß 10.3. berechtigt den bestehenden Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und als Eigentümerin des Miettanks und/oder Gasversorgungseinrichtung, die Anlage samt Miettank abzubauen und abzuholen
20. Gerichtsstand, Rechtswahl
20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie hinsichtlich seiner Entstehung und seiner Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden nach unserer Wahl auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
21. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, im Wege der Vereinbarung die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.