Wenn Sie von einer Öl-Heizung auf Flüssiggas umrüsten, können Sie eine Förderung beantragen. Ansprechpartner ist beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen einen Umstieg auf Flüssiggas unterstützt. Einige Eckdaten im Überblick:

staatliche Förderung für Flüssiggas
  • Mit dem KfW-Programm 430 erhalten Sie als Hausbesitzer 15% der gesamten Umrüstungs-Kosten erstattet!
  • Beim Einbau einer Hocheffizienzpumpe mit hydraulischem Abgleich gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten.
  • Die KfW gibt ebenfalls einen Zuschuss mit bis zu 40 % der Kosten auf den Einbau von stationären Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis fünf Kilowatt (kW). Die genaue Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Leistung der Anlage. Eigentümer von Wohngebäuden beantragen die Förderung über die KfW-Bank.

 


Achtung: Fördergelder müssen immer vorab beantragt werden. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern. Eigentümer und Anlagenbetreiber können Zuschüsse online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Dazu muss jedoch vorab der Prozess auf BAFA-Seite abgeschlossen sein!

Information

Beachten Sie,
Unsere Experten beraten Sie auch gerne persönlich vor Ort zur Lagerung und Flüssiggas-Preisen.
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